An- und Verkauf

Media Markt: Skandal um gebrauchte Geräte in der Schweiz

Januar 12th, 2012  |  Published in An- und Verkauf

cc by wikimedia/ Heidas

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Es kann auch bei Elektrogeräten immer mal wieder vorkommen, dass einem der gekaufte Artikel nicht gefällt oder dass man einen Mangel oder eine Fehlfunktion entdeckt. Händler wie Media Markt nehmen solche Artikel in der Regel auch ohne Probleme wieder zurück. Doch was passiert mit diesen Produkten? In der Schweiz melden mehrere Medien in diesen Tagen von einem Gebraucht-Skandal.

Immer mehr Kunden würden berichten, dass sie Gegenstände als Neuware gekauft hatten, die sich dann jedoch als bereits gebraucht herausstellten. So wird zum Beispiel von einem Mann berichtet, der in einem angeblich neuen Autoradio eine gebrannte CD entdeckt hatte.

Eine ehemalige Schweizer Mitarbeiterin von Media Markt berichtet zudem, dass dies dort gängige Praxis sei. Zurückgegebene Geräte würden so verpackt, dass sie wie neu aussehen und dann wieder zum Neupreis in den Handel gegeben. Media Markt widerspricht diesen Behauptungen. Alle zurückgegebenen Produkte würden sorgfältigst geprüft, als gebraucht gekennzeichnet und dann zu reduzierten Preisen verkauft.

Worauf muss man bei einem privaten Kauf bzw. Verkauf achten?

Dezember 13th, 2011  |  Published in An- und Verkauf

Deutschland ist im Allgemeinen bekannt als das Land der Denker und Dichter. Allerdings gilt Deutschland auch als das Land, das für jede Situation des täglichen Lebens ein Gesetz oder eine Verordnung vorweisen kann. Was im ersten Moment so klingt, als ob man vollkommen kontrolliert wird, erweist sich jedoch in vielerlei Hinsicht als äußerst nützlich und hilfreich. Zu dieser Erkenntnis kommen auch all jene Menschen, die einmal einen privaten Kauf oder Verkauf tätigen. Ein solcher Kaufvertrag zwischen Privatpersonen stellt einen Vertrag dar, der auch an gewisse Regeln gebunden ist. Diese werden in einer solchen Situation durch das Privatrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ansonsten findet man im Internet in diversen Foren und Ratgeberseiten Hinweise worauf man bei einem Privatkauf achten muss.

Im Grunde genommen gilt für Kaufverträge zwischen Privatpersonen, dass sie an keine Form gebunden sind. Ein solcher Kaufvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Wer bei einem solchen Vertragsverhältnis jedoch ein wenig Sicherheit wünscht, der sollte in jedem Fall auf einen Kaufvertrag in schriftlicher Form bestehen. In einem solchen Fall hat man für eventuelle Streitfragen auch ein Dokument mit Beweiskraft zur Verfügung. Daher wird der Kaufvertrag auch bei privaten Verkäufen immer öfter schriftlich festgehalten. Sollte die Schriftform gewählt werden, so ist diese an gewisse Vorgaben gebunden, die mindestens in dem Vertrag enthalten sein sollten. Neben den persönlichen Angaben der beiden Vertragspartner sollten das Kaufobjekt und der Kaufpreis unbedingt in diesem Vertrag aufgenommen werden.

Sind für den Kauf besondere Vereinbarungen getroffen, so sind auch diese unbedingt festzuhalten. Mitunter kommt es vor, dass der Käufer vom Verkäufer eine Rechnung verlangt. Dazu sollte man wissen, dass man bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen eine solche Rechnung nicht verlangen kann. Alles, was es zu Regeln gibt, wird direkt im Kaufvertrag festgehalten. Das gilt auch für den Hinweis auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Einen Gewährleistungsanspruch, wie man ihn gegenüber einem gewerblichen Verkäufer hat, gibt es auf der privaten Vertragsebene nicht. Auch das ist ein Grund, warum keine Rechnung ausgestellt wird. Sollte man sich jedoch für das Ausstellen einer Rechnung entscheiden, dann muss man darauf achten, dass in dieser Rechnung keine Steuer enthalten sein darf. Der Ausweis einer erhaltenen Mehrwertsteuer ist nur einem gewerblichen Verkäufer gestattet, da dieser auch eine entsprechende Erklärung an das zuständige Finanzamt abgeben muss.

Auch für Gebraucht-Anschaffungen wichtig: die Hausratversicherung

Oktober 17th, 2011  |  Published in An- und Verkauf, Auktionen, Flohmärkte, Kauf, Online, Sicherheit

(cc) flickr/ digital cat

Mit dem Umzug in eine größere Wohnung oder in ein Haus werden in vielen Fällen Neuanschaffungen nötig. So müssen Möbel, elektrische Küchengeräte und unter Umständen auch Computertechnik neu gekauft werden. Da diese Neuanschaffungen einen erheblichen Wert besitzen, ist es empfehlenswert, sich bei der Versicherungsgesellschaft seines Vertrauens nach einer Hausratversicherung zu erkundigen. Die Hausratversicherung deckt je nach Vertragsvolumen in der Regel alle durch Leitungswasser, Gewitter, Einbruchdiebstahl, Feuer, Vandalismus und Raub entstandenen Schäden ab. Zusätzlich kann verfügt werden, dass Beräumungskosten und gegebenenfalls nötige Hotelkosten versichert sind.

Wo findet man die geeignete Hausratversicherung?
Hierfür sind zwei Möglichkeiten gegeben. Zur Auswahl stehen die traditionelle Versicherungsvertretung wie auch die Online-Direktversicherung. In der Versicherungsvertretung hat man einen direkten Ansprechpartner, der alle Fragen zur Hausratversicherung beantworten kann. Der Vorteil liegt darin, dass auch im Schadensfalle ein persönlicher Ansprechpartner verfügbar ist. Dennoch ist es empfehlenswert, sich ein Vorab-Angebot erstellen zu lassen, welches dann als Vergleichsgrundlage dient. Den tatsächlichen Vergleich kann man beispielsweise online antreten. Mehrere Portale bieten dazu entsprechende Vergleichsrechner für Versicherungen an.

Online oder Vertretung?
Für den Laien lässt es sich mitunter schwer nachvollziehen, welche Versicherung die Bessere ist. So haben Versicherungsvertretungen seit längerer Zeit den Ruf, teurer zu sein, als eine Online-Direktversicherung. Der Versicherungsbeitrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Auch die Versicherungshöhe wirkt sich auf den Beitrag aus. Der Abschluss bei einer Versicherungsvertretung kann sich durchaus als lohnend erweisen, sofern man alle Faktoren einbezieht. Auch bieten viele Versicherungen All-in-One-Pakete an, bei denen die Komponenten im Endeffekt günstiger sind, als wenn man die Komponenten einzeln versichert. So kann für zukünftige Hausbesitzer beispielsweise die kombinierte Hausrat-, Glas- und Wohngebäudeversicherung interessant sein. Hilfe bei der Auswahl bietet auch hier das Internet. Mit der Eingabe aller relevanten Faktoren lässt sich auf einen Blick erkennen, welche Versicherung bei gleicher Leistung den günstigeren Beitrag anbietet.

Fazit
Ganz gleich, ob Online-Direktversicherung oder persönlichere Versicherungsvertretung – die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherung für Mieter wie auch für Besitzer einer Immobilie. Vernachlässigt man diese Versicherung, so können die eventuell entstandenen Schäden die vorherige Ersparnis um ein Vielfaches übertreffen.

Gebrauchte Computer: Microsoft mit Lizenzgebühren

Oktober 13th, 2011  |  Published in An- und Verkauf

cc by fotopedia/ Robert Scoble

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Wer mit gebrauchten Computern handelt, sollte in Zukunft genau auf Software von Microsoft achten. Laut dem Bundesgerichtshof muss ein Zwischenhändler Lizenzgebühren an Microsoft zahlen, wenn er gebrauchte Programme des Unternehmens auf einen Computer aufspielt.

In dem konkreten Fall hatte ein Händler neben alten Computern auch die Sicherungs-CDs mit Microsoft-Programmen gekauft. Wie die meisten wohl wissen, sind diese CDs an den Computer mit dem angebrachten Echtheitszertifikat gebunden. Der Händler löste diese Zertifikate jedoch und konnte so die Software auch an anderen Rechnern einsetzen. Diese wurden dann verkauft.

Laut den Richtern verletze dies die Markenrechte von Microsoft. Durch die übertragenen Zertifikate habe er vorgetäuscht, dass er die Gewähr für die Verbindung von Rechner und Software übernehme und dies Microsoft vor allem erlaubt hätte, was nicht der Fall war. Wer als Händler solch eine Methode nutzt, muss also in Zukunft Lizenzgebühren an das Unternehmen zahlen.

Gebrauchte Kleinigkeiten sicher versenden

Oktober 11th, 2011  |  Published in An- und Verkauf, Flohmärkte, Kauf, Kleinanzeigen, Sicherheit

cc by flickr/ Gunnar Wrobel

Welche Briefumschläge gibt es für das Versenden von Kleinigkeiten? Die Größe von Briefumschlägen ist in der DIN 678 genau festgelegt. Papierformate passen genau in die entsprechenden Briefformate. So passt ein Blatt A6 (Postkartengröße) in den entsprechenden Briefumschlag C6. Briefumschläge werden häufig aus recycelten Material hergestellt
Sie können, nach Gebrauch, auch wieder recycelt werden. Briefumschläge gibt es ungefüttert und gefüttert. Manchmal besteht die Fütterung auch aus Polyesterblasen. Diese Briefumschläge sind besonders für empfindliche Gegenstände geeignet.

Was ist beim Versenden gebrauchter Kleinigkeiten zu beachten?
Gebrauchte Kleinigkeiten sollten ordentlich verpackt versandt werden, damit sie auch ganz und funktionsfähig beim Empfänger ankommen. Als Versandart sind, je nach Größe, sowohl Briefumschläge wie auch Kartons möglich. Es ist relativ, was der Eine oder Andere als Kleinigkeit bezeichnet. In jedem Falle gilt es die Gegenstände ordentlich zu verpacken.
Verwendet man Briefumschläge so muss man auf ausreichende Frankierung achten.
Sind Gegenstände besonders empfindlich oder leicht verderblich, sollte man auf dem Briefumschlag, am besten in einer anderen Farbe, einen Warnhinweis anbringen wie etwa: “Vorsicht! Leicht zerbrechlich!” oder: “Vorsicht! Leicht verderblich!”

An die Gesetze halten
Es ist klar, dass Gegenstände nicht versandt werden sollten, die laut Gesetz vom Versand ausgeschlossen sind. Deshalb ist es im Zweifelsfall nicht verkehrt, sich vorher hier genau zu erkundigen. Briefumschläge müssen auch ordentlich, gut leserlich, beschriftet sein, damit man im Notfall die Sendung an den Absender zurückschicken kann falls der Empfänger aus irgendeinem Grunde die Annahme verweigert oder aber nicht erreichbar ist.

Was ist sonst noch beim Versand gebrauchter Kleinigkeiten zu beachten?
Da es, neben der Deutschen Post, noch andere Versandunternehmen gibt sollte man sich auf jedem Fall über entsprechende AGBs erkundigen. Man kann nicht davon ausgehen das die Beförderungsbedingungen genauso wie bei der Deutschen Post sind. Es ist auch möglich, selbst wenn es Kleinigkeiten sind, diese beim Versand versichert zu verschicken, um bei einem eventuellen Verlust oder Beschädigung der Sache abgesichert zu sein.